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Veröffentlichte Rechte · überprüfbare Regeln

Förderbedarf: die Rechte Ihres Kindes

Wir haben die veröffentlichten Unterlagen aller 169 Schulen dieses Verzeichnisses zur inklusiven Bildung ausgewertet. Diese Seite fasst die Regeln zusammen, die für alle gelten — und die Familien meist nicht kennen.

Ihr Kind darf nicht allein wegen einer Behinderung abgelehnt werden

Nach den Richtlinien der KHDA müssen Schulen Kinder mit Förderbedarf aufnehmen; eine Ablehnung ohne außergewöhnliche Gründe wird überwacht und kann nach dem Beschluss des Exekutivrats zur Regelung der Privatschulen eine Überprüfung und Maßnahmen nach sich ziehen. Grundlage ist das Bundesgesetz Nr. 29 von 2006, wonach ein Förderbedarf für sich genommen kein Hindernis für die Aufnahme in eine Bildungseinrichtung darstellt.

Und es gibt einen Aktenvermerk, von dem die meisten Familien nichts wissen. Nach der veröffentlichten Richtlinie der KHDA muss eine Schule, die ein Kind mit Förderbedarf nicht aufnimmt, ein «Non-admission»-Formular ausfüllen und innerhalb von zwei Werktagen in das KHDA-System hochladen. Eine Absage ist damit kein privates Gespräch zwischen Ihnen und der Aufnahmeleitung, sondern ein bei der Aufsichtsbehörde erfasster Vorgang. Wird Ihr Kind abgelehnt, können Sie berechtigterweise fragen, ob dieses Formular eingereicht wurde.

Das Inklusionsteam: vier festgelegte Rollen

Jede Privatschule muss ein Team zur Unterstützung der Inklusion vorhalten, mit vier festgelegten Rollen. Zu wissen, wofür jede zuständig ist, macht aus einer vagen Frage eine präzise:

  • Inclusion Champion — eine fachkundige Lehrkraft und erfahrene Praktikerin, die inklusive Haltungen und Ansätze in der gesamten Schule entwickelt.
  • Leitung der Förderangebote — unterstützt Lehrkräfte dabei, konkrete Ansätze zu erkennen und zu entwickeln, damit jedes Kind erfolgreich sein kann.
  • Förderlehrkraft — wendet inklusive Ansätze im eigenen Unterricht an und soll mindestens 60 % ihrer Arbeitszeit für Tätigkeiten aufwenden, die die inklusive Kompetenz der Klassenlehrkräfte unmittelbar stärken. Ihre Hauptaufgabe besteht also darin, die Kolleginnen und Kollegen besser zu machen.
  • Lernbegleitung (Learning Support Assistant) — diese Bezeichnung hat den früheren «Schattenlehrer» offiziell abgelöst; die Person muss in Methoden geschult sein, die Lernbarrieren abbauen.

Wenn Ihnen eine Schule also sagt, sie habe «ein Inklusionsteam», können Sie klar nachfragen: Welche dieser vier Rollen sind tatsächlich besetzt — und von wem? In diesem Register haben wir eine Schule dokumentiert, zu der die Inspektoren ausdrücklich schrieben, es gebe «keine Leitung für Inklusion», weshalb dem Angebot strategische Ausrichtung und Kontrolle fehlten.

Was kostenfrei sein muss und wofür Gebühren anfallen dürfen

Die KHDA-Richtlinien verpflichten Schulen, die Standard-Schulleistung innerhalb des regulären Schulgelds zu erbringen. Erweiterte Förderung darf nur ausnahmsweise berechnet werden, nur auf Grundlage einer bei der KHDA registrierten Einzelvereinbarung und höchstens zu den tatsächlichen Kosten.

In der Praxis ergibt sich für die Schulen dieses Registers folgendes Bild. Üblicherweise ohne Zusatzkosten: der individuelle Förderplan, Unterstützung im Unterricht durch geschultes Personal und der Zugang zum schuleigenen Inklusionsteam. Üblicherweise kostenpflichtig: eine Eins-zu-eins-Lernbegleitung in Vollzeit, externe Therapien (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) und Fachdiagnostik.

Mehrere Schulen dieses Registers berechnen für die schulinterne Lernunterstützung keinerlei Zusatzgebühren — darunter beide JESS-Standorte, das Dubai English Speaking College und Hartland International. Andere weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Vollzeit-Einzelbetreuung von den Eltern zu tragen ist. Keines der beiden Modelle ist falsch — aber Sie sollten wissen, welches Sie unterschreiben, und zwar schriftlich, bevor Sie etwas zahlen.

Die drei Fragen, die sich an fast jeder Schule als entscheidend erwiesen haben

  1. Woraus besteht das Team tatsächlich? Achtzehn namentlich benannte Fachkräfte — oder eine Koordinatorin und guter Wille? Wir haben beides dokumentiert.
  2. Für welche Förderstufe wird bezahlt? Viele Schulen arbeiten mit Stufen: Stufe 1 und 2 im Schulgeld enthalten, Stufe 3 von den Eltern getragen.
  3. Was leistet die Schule noch nicht? Manche sagen offen, dass sie keine intensiven Förderprogramme anbieten oder dass alternative Bildungswege für komplexe Bedarfe noch im Aufbau sind. Eine Schule, die Ihnen sagt, was sie nicht kann, ist nützlicher als eine, die andeutet, sie könne alles.

Eine weitere Frage: Ist der Name Ihres Kindes wirklich eingetragen?

An einer Schule hielten die Inspektoren ein entscheidendes Detail fest: Die Schule erkennt Kinder mit Förderbedarf, aber nicht alle erkannten Kinder stehen im SEND-Register. Ein Kind kann seiner Lehrerin also bekannt sein und für das System, das Ressourcen, Pläne und Kontrolle zuweist, dennoch unsichtbar bleiben. Erkennen und Eintragen sind zwei verschiedene Vorgänge — und erst der zweite löst die Förderung aus. Fragen Sie: Steht der Name meines Kindes im Register — und ist er nicht nur der Lehrerin bekannt?

Ein Maßstab zum Vergleich

Im letzten vollständigen Inspektionszyklus bewertete die KHDA die inklusive Bildung an 24 Schulen als «Herausragend», an 48 als «Sehr gut», an 75 als «Gut» und an 45 als «Akzeptabel». Die Höchstbewertung in der Inklusion ist also tatsächlich selten — etwa eine von acht Schulen — und eine Bewertung «Akzeptabel» rückt eine Schule in das untere Viertel jenes Kriteriums, das für eine solche Familie am meisten zählt.

Jede Schulseite dieses Verzeichnisses enthält einen auf den veröffentlichten Unterlagen beruhenden Abschnitt zur Inklusion. Schulen ansehen oder den vollständigen Leitfaden auf Englisch lesen.